Versicherungsberater
– kompetent, neutral und nur dem Kunden verantwortlich

Geschäftsführer, Inhaber und Führungskräfte in Unternehmen fragen sich immer häufiger: Wie bekomme ich gleichzeitig optimalen Versicherungsschutz, bestmögliche Prämien sowie objektive und unabhängige Beratung? Die Antwort: Beauftragen Sie einen Versicherungsberater!

Ein Versicherungsberater hat – ähnlich wie ein Anwalt – die Pflicht, ausschließlich im Sinne des Mandanten zu handeln, ihm in allen Versicherungsfragen zur Seite zu stehen und Fehler und Schaden von ihm fern zu halten. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Vertretung des Mandanten gegenüber dem Versicherer als auch in der Findung und Abwehr von möglichen Risiken und Nachteilen in den bestehenden Verträgen. Der Versicherungsberater ist eine Person, die sich ausschließlich am festgestellten persönlichen und/oder betrieblichen Bedarf orientieren darf.

Oberstes Gebot für einen Versicherungsberater ist die vollkommene Unabhängigkeit. Das heißt:

  • Ein Versicherungsberater darf nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sein;
  • ein Versicherungsberater hat aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen kein finanzielles Interesse, eine bestimmte Versicherung zu verkaufen oder zu vermitteln;
  • ein Versicherungsberater erhält seine Vergütung nicht von einer Versicherungsgesellschaft, sondern ausschließlich vom Mandanten;
  • ein Versicherungsberater ist Schlichter und Vertreter bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsgeber und -nehmer.